Dienstanweisung 2025-005 – Umgang mit abgelaufener Hauptuntersuchung (HU) an Kraftfahrzeugen
Kurzbeschreibung und Zielsetzung:
Diese Dienstanweisung regelt den behördlichen Umgang mit Fahrzeugen, bei denen die Hauptuntersuchung (HU) abgelaufen ist. Sie schafft klare Richtlinien für den polizeilichen Ermessensspielraum, dokumentarische Pflichten und das weitere Vorgehen bei wiederholten Verstößen oder fehlender Einsicht.
Anwendungsbereich:
Diese Anweisung gilt für alle Einsatzkräfte der Schutzpolizei Hohenstein im Umgang mit Kraftfahrzeugen aller Art, deren Hauptuntersuchung abgelaufen ist – unabhängig vom Fahrzeugtyp.
Verbindlichkeit:
Die Maßnahme ist verbindlich. Folgende Regelungen gelten ab sofort im Umgang mit abgelaufenen HUs:
Gültigkeitszeitraum der HU:
Händler-HU (Neufahrzeug nach Kauf): Gültig 14 Tage ab Kaufdatum.
Temporäre HU über Samtens Pannenservice (SPS): Bis zur endgültigen Abnahme maximal 2 Monate gültig.
Nach Ablauf ist eine neue HU beim SPS zwingend erforderlich.
Erstverstoß – Aufklärung & Verwarnung:
Wird ein Fahrzeug mit…