1 Kurzbeschreibung und Zielsetzung:
Diese Dienstanweisung regelt den genauen Ablauf zur sicheren Durchführung einer Sprengung von Fahrzeugen auf dem dafür vorgesehenen Sprengplatz. Der Sprengplatz darf ausschließlich dann genutzt werden, wenn eine Sprengung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft angeordnet wurde. Die Maßnahme dient der kontrollierten Vernichtung von Fahrzeugen unter Berücksichtigung höchster Sicherheitsstandards.
2 Anwendungsbereich:
Diese Anweisung gilt für alle Einsatzkräfte der Schutzpolizei Hohenstein, die mit der Vorbereitung und Durchführung einer Sprengung auf dem Sprengplatz betraut sind. Sie ist verpflichtend bei jeder durch Justiz angeordneten Fahrzeugvernichtung anzuwenden.
3 Verbindlichkeit:
Die Maßnahme ist verbindlich. Der Ablauf der Sprengung ist strikt einzuhalten, um Gefahr für Leib und Leben auszuschließen. Die Nutzung des Sprengplatzes ist ausschließlich bei richterlich oder staatsanwaltlich angeordneter Sprengung eines Fahrzeugs zulässig. Eigenmächtige Nutzung ist untersagt.
4 Ablauf im Detail:
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Identifikation: Überprüfung, ob es sich um das korrekte Fahrzeug handelt.
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Sicherstellung: Kontrolle auf Personen und Gegenstände im Fahrzeug – alles Unnötige wird entfernt.
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Positionierung: Platzierung des Fahrzeugs in der Mitte des Sprengplatzes („X“ markiert den Mittelpunkt).
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Anbringung: Platzierung des Sprengstoffs unter dem Fahrzeug.
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Evakuierung: Der Bereich wird geräumt, es wird sichergestellt, dass keine Personen gefährdet werden.
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Warnung: Drei laute Rufe: „Achtung Sprengung!“
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Zündung: Auslösung der Sprengung.
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Sicherheitswartezeit: Mindestens 1 Minute warten, bevor der Platz erneut betreten wird.
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Nachkontrolle: Kontrolle, ob alle Teile ausgebrannt und ungefährlich sind.
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Entsorgung: Überreste des Fahrzeugs werden entsorgt und auf den Schrottplatz verbracht.
5 Hintergrund:
Um eine sichere und nachvollziehbare Durchführung von gerichtlichen Fahrzeugvernichtungen zu gewährleisten, wurde ein klar strukturierter Ablauf definiert. Diese Maßnahme dient sowohl dem Schutz aller Beteiligten als auch der Dokumentation und Rechtssicherheit.
6 Temporäre Gültigkeit:
Diese Dienstanweisung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung um 12:00 Uhr mittags in Kraft. Sie gilt nicht rückwirkend und betrifft nur künftige Sprengvorgänge. Die Regelung ist temporär und kann in eine allgemeine Dienstvorschrift, eine Serverregel oder ein geltendes Gesetz überführt werden. Änderungen werden gesondert bekannt gegeben.