Regelwerk: Rettungsdienst

  • 1 Grundsatz des Rettungsdienstes

    1. Der Rettungsdienst ist in jeder Situation unparteiisch (1). Das bedeutet:


      1. Alle werden mit der gleichen Profession behandelt, unbedacht der ethnische Herkunft, sexueller Orientierung oder Fraktionszugehörigkeit (Polizei, SPS, Straßenmeisterei)
      2. Es werden keine Waffen oder anderen gefährlichen Gegenstände von Tatorten oder Einsatzstellen entfernt oder verlegt
      3. Bei Behandlungen gilt die Ärztliche Schweigepflicht, also werden keine Patienten-Daten an Dritte weitergegeben.
    2. Die Mitarbeiter des Rettungsdienst müssen eine Vorbildfunktion innehaben, dies bedeutet:


      1. kein Trolling mit Patienten und/oder unbeteiligten
      2. keinerlei schwerwiegende Straftaten, welche mit einer Verurteilung und Haftstrafe von über einem Jahr geahndet wurden/werden (2)
    3. Jeder Mitarbeiter des Rettungsdienst ist verpflichtet auf Verlangen sich auszuweisen (Dienstausweis)


    2 Gefährliche Situationen

    1. Bei Schussgefechten sind die Mitarbeiter des Rettungsdienstes dazu angehalten, das Gebiet aus Eigenschutz zu meiden
    2. Sollte es bei der Ankunft zu einem Schussgefecht kommen haben alle Mitarbeiter die eindeutige Anweisung, das Gebiet umgehend zu räumen
    3. Die Polizei ist bei Schussgefechten und gefährlichen Situationen den Mitarbeitern des Rettungsdienstes weisungsbefugt
    4. Die Leitstelle ist sofort bei einer Gefahrensituation durch Sprechwunsch zu unterrichten
    5. Der Rettungsdienst hat sich in jedem Fall aus Zonen der ATLAS PMC zu entfernen und darf diese nicht betreten
      1. Auch dann nicht, wenn Einsätze aus diesen Gebieten eingehen


    3 Eigenschutz

    1. Der Eigenschutz steht an oberster Stelle. Wir bringen uns nicht unnötig in Gefahr
    2. Jeder Mitarbeiter ist bei Unfällen dazu angehalten, die Unfallstelle selbstständig abzusperren oder absperren zu lassen. Es muss eine gefahrlose Behandlung vor Ort sichergestellt werden
    3. Sollte die Einsatzstelle eine Gefahr für die Mitarbeiter darstellen, obliegt es dem ranghöchsten Mitarbeiter vor Ort, den Einsatz abzubrechen und die Leitstelle per Sprechwunsch zu unterrichten (3)


    4 Behandlung

    1. Um den Patienten nicht weiteren Stress auszusetzen, sind alle Mitarbeiter angewiesen, bei der Behandlung ein ruhiges und sorgfältiges Arbeitsklima zu schaffen.
    2. Im Krankenhaus wird sich nur mit Leiser Stimme unterhalten um etwaige Behandlungen nicht zu stören
    3. In sämtlichen Einrichtungen des Rettungsdienstes herrscht ein generelles Rauchverbot. Abseits der Gebäude und Einrichtungen ist dies an vorgesehenen Orten gestattet (4)
    4. Bei schwerwiegenden Verletzungen sollte ein Notarzt angefordert werden, diese wären zum Beispiel:
      1. Bewusstlose Person
      2. Herzstillstand
      3. Sturz aus über 3m Höhe
      4. Verdacht auf innere Verletzungen
      5. Frakturen
      6. Verdacht auf Schädelhirntrauma
    5. Hat eine bewusstlose Person Verletzungen, die nicht mit dem Leben vereinbar sind, obliegt es dem Notarzt und falls nicht vorhanden, dem ranghöchsten Mitarbeiter im Dienst den Patienten für tot zu erklären. Dies gilt nur bei aktuellen offenen und blutenden Wunden. Beispiele dieser Wunden sind unter (5) zu finden. Weist ein Patient einen der genannten Verletzungsmuster auf, ist die Leitstelle über den Gesundheitszustand zu unterrichten und dafür qualifiziertes Personal anzufordern. Bis zum Eintreffen des qualifizierten Mitarbeiters ist die Behandlung auf Wunden abbinden und HLW-Maßnahmen zu beschränken. Das Versorgen der Wunden über das Abbinden hinaus, ist untersagt.
    6. Medikamente:
      1. Adenosin- und Epinephrin-Autoinjektor ab Sanitäter verpflichtend mitzuführen Freigabe durch einen Rettungssanitäter oder höher per Funk möglich
      2. Morphine-Autoinjektor ab Rettungssanitäter verpflichtend mitzuführen Freigabe durch Notarzt vor Ort (6). Vor Medikamentenvergabe Anamnese durchführen
    7. Bewusstlose Personen werden nach besten Möglichkeiten behandelt und ins Krankenhaus eingeliefert
      1. Der Patient kann die Behandlung jederzeit verweigern. Jedoch muss er über die Risiken aufgeklärt werden
    8. Der Rettungsdienst ist verpflichtet, die Patienten zu behandeln (7)
    9. Alkohol-und Drogentest
      1. Die Polizei darf jederzeit bei Verdacht die Durchführung eines Drogen- und/oder Alkoholtests gegenüber eines Rettungsdienstmitarbeiters anordnen (8)


    5 Dokumente

    1. Atteste und Gutachten dürfen von jedem Rettungsdienstmitarbeiter ab dem Rang "Rettungssanitäter" ausgestellt werden
    2. Atteste und Gutachten, welche von Polizisten angeordnet wurden, müssen priorisiert behandelt werden
    3. Die Inhalte der Atteste sind dritten nur mit der Zustimmung der betroffenen Person zu offenbaren (9)


    6 Dienstzeiten und Urlaub

    1. Von 18:00-00:00 gilt die Dienstpflicht, sobald folgende Punkte gegeben sind:


      1. Bei 10 Personen auf der Insel muss 1 Mitarbeiter des Rettungsdienst in den Dienst gehen
      2. ab 20 Personen müssen 2 Mitarbeiter des Rettungsdienst in den Dienst gehen usw.
      3. es ist möglich unter Absprache mit der Leitstelle auf Bereitschaft zu bleiben und als Zivilist unterwegs zu sein
    2. Mindestarbeitszeit Beträgt 1 Stunde pro Woche (Mo-So)
    3. Bei längeren Dienst-Ausfällen muss man sich spätestens 18 Uhr am Tag vor der Abreise abmelden, wichtig ist die Dauer mitzuteilen


    7 Materialien

    1. Die Gegenstände verstorbener Patienten dürfen nicht aufgesammelt und behalten werden.


      1. Sollten Gegenstände übrig / liegen bleiben, ist die Polizei zu kontaktieren. Nur diese darf die Gegenstände einbehalten und einlagern


    8 Befehlskette & Einsatzbedingte Funktionsträger

    1. Befehlskette im Regeldienst


      1. Leitung des Rettungsdienstes
      2. Mitglieder der Ausbildungs- und Personalabteilung
      3. Leitstelle und Einsatzleitstelle
      4. Einsatzbedingte Funktionsträger (EL oder LNA)
      5. Gem. Dienstgrad
    2. Der Einsatzleiter und der Leitende Notarzt (EL & LNA) sind einsatzbedingte Funktionsträger. Daher beschränkt sich die Leitungsbefugnis nur auf die zugeteilten Einsatzstellen


    9 Leitstelle und Funkverkehr

    1. Der erste Mitarbeiter im Dienst meldet den Rettungsdienst im Leitstellenfunk an. Sollten sich mehrere Mitarbeiter im Dienst befinden, so wird untereinander entschieden.
    2. Es ist darauf zu achten, dass immer ein Rettungsdienstmitarbeiter im Leitstellenfunk anwesend ist. Sollte eine Leitstelle vorhanden sein, so übernimmt diese die Aufgabe.
    3. Befinden sich zwei oder mehr Mitarbeiter im Dienst, so hat sich der Mitarbeiter, der im Leitstellenfunk sitzt, als Leitstelle einzutragen
    4. Die Leitstelle muss ab 5 Mitarbeitern im Dienst gebildet werden. Die Leitstelle ernennt zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Ersatzleitstelle, die bei Abwesenheit die vollständigen Leitstellenarbeiten temporär übernimmt.
    5. Die Leitstellentätigkeit wird freiwillig übernommen. Erklärt sich niemand dafür bereit, die Leitstelle zu besetzen, so ernennt der Ranghöchste im Dienst // Mitglieder der Personalabteilung // Mitglieder der Ausbildungsabteilung einen Mitarbeiter.
    6. Im Funkverkehr ist auf die Funkdisziplin zu achten:
      1. Statusmeldungen (FMS) verwenden
      2. Funksprüche kurz fassen (denken, drücken, sprechen)
      3. Langsam und deutlich sprechen
      4. Funksprüche nicht unterbrechen
      5. Kein Querfunken ohne Genehmigung der Leitstelle
      6. Keine Höflichkeitsformen
      7. Keine Privatgespräche
    7. Funkfrequenzen sind Außenstehenden stets geheim zu halten.
    8. Funkgeräte sind nicht auf Lautsprecher zu schalten.
    9. Es wird sich bei der Leitstelle mit dem Namen an- und abgemeldet.


    10 Rettungsmittel und Einteilung

    1. Es dürfen nur Fahrzeuge im Dienst verwendet werden ,welche die Offizielle Rettungsdienst-Lackierung besitzen und auch nur über den Garagen-Wärter an den Rettungsdienst-Standorten (Wache oder KH) gekauft werden können.
    2. sämtliche erworbenen Fahrzeuge des RD müssen direkt nach Kauf eine Zulassung erhalten. Das Kennzeichen ist folgendermaßen aufzubauen: RD *Dienstnummer* *Zahlenkombination* bspw. "RD 66 1234"
    3. Jedes Einsatzfahrzeug (auch Tragen) ist nach dem Ausparken mit einem GPS-Tracker auszustatten.
    4. Einsatzfahrzeuge dürfen in keinsterweise baulich Verändert werden. Das gilt auch für Tuning Chips und Fahrzeughupen
    5. Die Rettungsmittel sind wie folgt zu besetzen, sollte die Personalstärke dies zulassen.
      1. RTW mindestens 2 Mitarbeiter
      2. NEF erst ab 1 Notarzt und dann max 2 Personen (mit Notarzt eingerechnet)
      3. Christoph 47 (RTH) min. 2 Personen, wobei einer die Luftrettungs-Ausbildung absolviert haben muss. Eine dauerhafte Besetzung ist ab 2 vollbesetzten RTW gestattet. Ist der Einsatzort zu weit entfernt, kann kurzfristig auf den Christoph 47 umgesprungen werden.Sollte man alleine im Dienst sein und keine Ausbildung haben, darf man auch ohne Ausbildung den Christoph-47 nutzen
      4. Feuerwehrfahrzeuge dürfen erst ab 1 voll besetzten RTW bemannt werden und müssen mit mind. 2 Mitarbeiter besetzt werden, die die Feuerwehr-Ausbildung absolviert haben. Eine dauerhafte Besetzung ist ab 2 voll besetzten RTW möglich.
      5. Alle Kollegen sind dazu angehalten, bei Dienstantritt die Schlüssel für ihren Dienstwagen jedem zugänglich zu machen, der im Dienst ist.



    11 Sondersignale

    1. Nach § 38 StVO darf der Rettungsdienst die Sondersignale im Sinne von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
    2. Blaues Blinklicht darf nur verwendet werden, um eine Unfallstelle abzusichern und andere Verkehrsteilnehmer vor der Gefahrenstelle zu warnen.
    3. Die Stadt- und Land-Sirene kann vom RTW und PKW verwendet werden.
    4. Pressluft-Signal darf nur temporär verwendet werden, um ein Überholmanöver für die anderen Verkehrsteilnehmer anzukündigen. Ansonsten darf nur die Feuerwehr das Pressluft-Signal primär bei Einsatzfahrten nutzen . Auf Autobahnen darf auf die Sirene verzichtet werden.
    5. Beim Transport von Patienten darf die Sirene nur verwendet werden bei,
      1. Fahrten innerorts
      2. schlecht einsehbaren Punkten (Kreuzungen)
      3. Überholen von anderen Verkehrsteilnehmern auf der Autobahn


    12 Sicherstellung von Fahrzeugen

    1. Sollten die Fahrzeuge eine Verkehrsgefährdung darstellen muss folgendes gemacht werden
      1. offene Fahrzeuge mit laufenden Motor können zur Seite gefahren werden
      2. abgeschlossene Fahrzeuge müssen mit Sperrmittel abgesichert werden und Polizei+SPS über die Leitstelle informiert werden


    13 Illegale Aktivitäten und Bewaffnung

    1. Prinzipiell dürfen Mitarbeiter des Rettungsdienst keinerlei illegalen Aktivitäten nachgehen.
    2. Sollte es stichhaltige Beweise und Beobachtungen geben, ist der Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung bis zur Klärung suspendiert.
    3. Mitarbeiter, die im Dienst sind, ist es nicht gestattet, eine Waffe mit sich zu führen.


    14 Dienstaufzeichnungen

    1. Der Alltag des RD darf zu jeder Zeit live übertragen werden.
    2. Teambesprechungen, Ausbildungen und Prüfungen dürfen nicht aufgenommen werden (10)


    15 Sonstiges

    1. Verstöße gegen das Regelwerk werden von der Personalabteilung bearbeitet.
    2. Zeitlich kurz hintereinander wiederholte Regelbrüche können stärker durch die Personalabteilung sanktioniert werden.
    3. Die Gerätschaften anderer Fraktionen sind für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes tabu.
    4. Als Sanitätshelfer darf der Dienst nur angetreten werden, wenn sich bereits ein Mitarbeiter im Dienst befindet, der mindestens Sanitäter oder höher ist.
    5. Praktikanten dürfen ab dem Rang Rettungssanitäter mitgenommen werden. Es ist folgendes zu beachten:
      1. Praktikanten dürfen keine Rettungsmittel fahren oder fliegen
      2. Praktikanten müssen mit einer Praktikanten-Uniform + Verbandszeug ausgestattet werden
      3. Praktikanten dürfen nur auf Anweisung Patienten behandeln
      4. Nach Ende des Praktikum muss eine Bewertung des Praktikanten beim Personalmanagement eingereicht werden
    6. Mitarbeiter des Rettungsdienst können an Events teilnehmen, aber sie müssen dafür außer Dienst gehen (11) und dafür sorgen, dass die medizinische Versorgung während des Events sichergestellt ist.


    16 Sanktionen

    1. Bei einem schweren Vertrauensbruch durch Verkauf von RD-Equipment wird mit sofortiger Wirkung das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter beendet.
    2. Nach einer Woche unentschuldigtem Fehlen folgt eine Nachricht an den Angestellten wieder aktiver zu werden, sollte er dieser dem nicht nachkommen bzw. darauf reagieren wird er 1 Woche später entlassen.
    3. Sollte ein strafrechtliches Verfahren gegen den Angestellten laufen, wird er bis zum Abschluss der Verhandlung suspendiert.








    (1) -> Ausnahme: Die Person ist nach einer Tat von der Polizei in das Krankenhaus eingeliefert worden , dann müssen sämtliche Patienten-Daten an die Polizei weitergegeben werden oder der Patient entbindet uns von der Schweigepflicht und gibt eindeutig an, welcher Fraktion die Information zugänglich sein soll.

    (2) -> Sollte dagegen verstoßen werden, obliegt es dem Personalmanagement / Direktor, den Mitarbeiter bis zur Gerichtsverhandlung zu suspendieren oder nach der Gerichtsverhandlung zu entlassen

    (3) -> Gebiete der ATLAS PMC dürfen auch dann nicht angefahren / betreten werden

    (4) -> Einsatzorte fallen ebenfalls in die Kategorie "Einrichtung des Rettungsdienstes"

    (5) -> > 2 Ballistischen Traumata im Kopf oder > 6 großen, mittleren oder kleinen Ballistischen Traumata im Torso oder > 21 großen, mittleren und kleinen Wunden jeglicher Art an jeden Körperteil

    (6) -> Sollte kein Notarzt verfügbar sein, dann kann der Rettungssanitäter je nach Notsituation die Verabreichung selbst veranlassen

    (7) -> Ausnahme: Der Patient bindet absichtlich und ohne sinnvollen Grund die Einsatzkräfte

    (8) -> Das Verweigern dieses Tests führt zur direkten Kündigung

    (9) -> Ausnahme: Richterlicher Beschluss

    (10) -> Ausnahme: Prüfer dürfen zu Schulungs- und Dokumentationszwecken aufnehmen

    (11) -> Ausnahmen können im Vorfeld besprochen werden