1 Kurzbeschreibung und Zielsetzung:
Diese Dienstanweisung regelt den behördlichen Umgang mit Fahrzeugen, bei denen die Hauptuntersuchung (HU) abgelaufen ist. Sie schafft klare Richtlinien für den polizeilichen Ermessensspielraum, dokumentarische Pflichten und das weitere Vorgehen bei wiederholten Verstößen oder fehlender Einsicht.
2 Anwendungsbereich:
Diese Anweisung gilt für alle Einsatzkräfte der Schutzpolizei Hohenstein im Umgang mit Kraftfahrzeugen aller Art, deren Hauptuntersuchung abgelaufen ist – unabhängig vom Fahrzeugtyp.
3 Verbindlichkeit:
Die Maßnahme ist verbindlich. Folgende Regelungen gelten ab sofort im Umgang mit abgelaufenen HUs:
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Gültigkeitszeitraum der HU:
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Erstverstoß – Aufklärung & Verwarnung:
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Wird ein Fahrzeug mit abgelaufener HU erstmals festgestellt, erfolgt ein Hinweis an den Fahrer.
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Ein Bußgeld bis zu 1.500 € kann ausgesprochen werden – Höhe liegt im Ermessen der eingesetzten Beamten.
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Härtefälle (grobe Fahrlässigkeit oder eindeutige Absicht) sind gesondert zu bewerten.
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Wiederholungsfall am selben Tag (mindestens 2×):
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Es erfolgt kein weiteres Bußgeld, stattdessen ist eine Tagesnotiz in der Bürgerakte zu hinterlegen.
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Diese muss beinhalten: Kennzeichen des Fahrzeugs, Datum, Uhrzeit, Ort und der Hinweis auf wiederholten Verstoß.
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Die Person soll eindringlich aufgefordert werden, einen Termin zur HU zu vereinbaren.
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Weitere Verstöße (ab dem dritten Mal):
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Jeder weitere Vorfall wird ebenfalls per Tagesnotiz dokumentiert.
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Besteht bereits ein HU-Termin beim SPS, ist der Vorgang als erledigt zu betrachten.
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Zeigt die betroffene Person jedoch keinerlei Einsicht oder Handlungsbereitschaft, wird eine Akte erstellt und der Vorgang an die Bußgeldstelle und Zulassungsstelle weitergeleitet.
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In besonders schweren Fällen erfolgt ein Antrag auf Stilllegung in Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Gericht.
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Abschleppen, Beschlagnahmen oder Stilllegen:
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Diese Maßnahmen dürfen ausschließlich in Absprache mit der Justiz (Staatsanwaltschaft oder Gericht) erfolgen.
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Ein eigenmächtiges Abschleppen oder Stilllegen ist nicht zulässig.
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4 Hintergrund:
Die regelmäßige Hauptuntersuchung dient der Verkehrssicherheit. Um Missbrauch, Gleichgültigkeit und wiederholte Verstöße gegen die Prüfpflicht effektiv zu begegnen, ist ein einheitliches und abgestuftes Vorgehen notwendig. Gleichzeitig soll durch Ermessensspielräume und Dokumentationspflichten ein faires Verfahren gewährleistet werden.
5 Temporäre Gültigkeit:
Diese Dienstanweisung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung um 12:00 Uhr mittags in Kraft. Sie gilt nicht rückwirkend und betrifft ausschließlich zukünftige Feststellungen. Die Regelung ist temporär und kann zu einem späteren Zeitpunkt in eine allgemeine Dienstvorschrift, eine Serverregel oder ein geltendes Gesetz überführt werden. Änderungen werden gesondert bekannt gegeben.