Ausruf zur Handhabe „ad interim“ gemäß §413 AGLP für den gesamten Landkreis Hohenstein
In meiner Funktion als Bürgermeister und zuständiger Amtsträger im Landkreis Hohenstein, erkläre ich hiermit die Einleitung der „ad interim“ Behandlung von Strafsachen für den gesamten Landkreis Hohenstein. Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist für unbestimmte Zeit gültig. Eine Revision dieses Beschlusses ist nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft möglich.
Zur Durchführung dieser Aufgabe und zur Sicherstellung der Rechtspflege in unserem Landkreis ernenne ich die folgenden Personen als Richter „ad interim“:
- Dr. med. Jan Schmidt, Leiter des Rettungsdienstes
- Tim Weiss, Leitender Polizeidirektor
- John Black, Stadtrat
- Winston Wolf, Stadtrat, Geschäftsführer Autohaus Wolf
Diese Personen werden die prüfende Rolle in allen Beschlüssen übernehmen und sind befugt, diese rechtskräftig im Namen eines Richters auszustellen.
Es wird erwartet, dass alle Urteile und Beschlüsse fair, nach bestem Wissen und Gewissen gefällt werden und stets den Rahmen der „ad interim“ Behandlung respektieren. Insbesondere weise ich darauf hin, dass alle „ad interim“ Urteile und Strafen stets milder auszufallen haben als bei einer „ordentlichen Verhandlung“.
Ein Widerspruch gegen diese Urteile ist innerhalb von 12 Stunden möglich, gemäß den Bestimmungen des AGLP. Verspätete Widersprüche werden nur akzeptiert, wenn die Umstände es rechtfertigen und neue Erkenntnisse vorgelegt werden.
Ich danke den ernannten Richtern „ad interim“ für ihren Einsatz und vertraue darauf, dass sie mit Integrität und Verantwortungsbewusstsein handeln werden.
Michael Scott
Bürgermeister