#2-002 – Durchsuchung eines Fahrzeuges 🚓

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  • 1 Durchsuchung eines Fahrzeuges 🚓

    1.1 Beschreibung

    Die Durchsuchung eines Fahrzeuges zĂ€hlt zu den hĂ€ufigsten, aber auch rechtlich sensibelsten polizeilichen Maßnahmen im Streifendienst.

    Sie dient der Auffindung und Sicherstellung von Beweismitteln, gefÀhrlichen GegenstÀnden oder illegalen Substanzen.

    Das Ziel dieser Ausbildungseinheit ist es, Dich mit den rechtlichen Grundlagen, dem korrekten Ablauf und der Dokumentation einer Fahrzeugdurchsuchung vertraut zu machen.

    1.2 Rechtliche Grundlage

    Eine Durchsuchung eines Fahrzeugs darf grundsÀtzlich nur bei bestehendem Anlass oder rechtlicher Grundlage erfolgen.

    Das ist insbesondere der Fall, wenn:

    • eine Person festgenommen wurde,

    • ein dringender Tatverdacht oder eine Gefahr im Verzug besteht,

    • oder die betroffene Person ausdrĂŒcklich und eindeutig zustimmt.

    Zitat
    ⚖ Merke:

    Ohne rechtlichen Anlass oder Zustimmung keine Fahrzeugdurchsuchung – andernfalls liegt ein unzulĂ€ssiger Eingriff in die Eigentumsrechte vor.

    Eine freiwillige Zustimmung ist vor Beginn der Maßnahme mĂŒndlich einzuholen und zu dokumentieren.

    Bei Weigerung darf eine Durchsuchung nur auf Grundlage einer rechtlichen Befugnis oder richterlichen Anordnung erfolgen.

    1.3 DurchfĂŒhrung

    Die Durchsuchung erfolgt systematisch, sorgfÀltig und mit besonderem Augenmerk auf die Eigensicherung.

    Die Maßnahme wird idealerweise durch zwei Polizeibeamte durchgefĂŒhrt, um Übersicht und Kontrolle zu gewĂ€hrleisten.

    Vorgehensweise:

    1. BegrĂŒndung und AnkĂŒndigung der Maßnahme gegenĂŒber der betroffenen Person.

    2. Sicherstellung der Eigensicherung (Abstand, Umgebung, Personen im Fahrzeug).

    3. Öffnung des Fahrzeugs – nur nach Zustimmung oder rechtlicher Grundlage.

    4. Systematische Durchsuchung des gesamten Fahrzeuges.

    5. Dokumentation aller Funde mit Fotos (Dienstkamera oder Einsatzkamera).

    6. Sicherung der Beweismittel und ÜberfĂŒhrung in die Asservatenkammer.

    1.4 Dokumentation

    Die vollstÀndige Dokumentation ist verpflichtend und erfolgt im PVT:

    • Erfassung von Ort, Zeit, Fahrzeugdaten und beteiligten Personen,

    • Angabe der rechtlichen Grundlage oder Zustimmung,

    • Beschreibung der gefundenen GegenstĂ€nde,

    • Beweisfotos ĂŒber Dienst- oder Einsatzkamera,

    • Vermerk ĂŒber Verbringung der Asservate.

    Alle gefundenen oder beschlagnahmten GegenstĂ€nde werden anschließend in die

    Asservatenkammer der Schutzpolizei Hohenstein verbracht.

    Diese befindet sich im Standort Frieslingen.

    Zitat
    📋 Hinweis:

    Die Durchsuchung eines Fahrzeugs ist stets mit der gleichen Sorgfalt und Dokumentationspflicht durchzufĂŒhren wie die Durchsuchung einer Person.

    Ein respektvoller, sachlicher Umgang mit der betroffenen Person ist jederzeit Pflicht.

    1.5 Ziel der Ausbildung

    Nach Abschluss dieser Ausbildungseinheit bist Du in der Lage, Fahrzeugdurchsuchungen rechtlich korrekt, sicher und nachvollziehbar durchzufĂŒhren.

    Du kennst die Voraussetzungen, den Ablauf sowie die Anforderungen an Dokumentation und Beweissicherung ĂŒber das PVT und die Asservatenkammer.


    Autor:

    POR Elvis Osmanovic

    Leitung Mentorenprogramm – Schutzpolizei Hohenstein