1 Durchsuchung eines Fahrzeuges đźš“
1.1 Beschreibung
Die Durchsuchung eines Fahrzeuges zählt zu den häufigsten, aber auch rechtlich sensibelsten polizeilichen Maßnahmen im Streifendienst.
Sie dient der Auffindung und Sicherstellung von Beweismitteln, gefährlichen Gegenständen oder illegalen Substanzen.
Das Ziel dieser Ausbildungseinheit ist es, Dich mit den rechtlichen Grundlagen, dem korrekten Ablauf und der Dokumentation einer Fahrzeugdurchsuchung vertraut zu machen.
1.2 Rechtliche Grundlage
Eine Durchsuchung eines Fahrzeugs darf grundsätzlich nur bei bestehendem Anlass oder rechtlicher Grundlage erfolgen.
Das ist insbesondere der Fall, wenn:
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eine Person festgenommen wurde,
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ein dringender Tatverdacht oder eine Gefahr im Verzug besteht,
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oder die betroffene Person ausdrĂĽcklich und eindeutig zustimmt.
Zitat⚖️ Merke:
Ohne rechtlichen Anlass oder Zustimmung keine Fahrzeugdurchsuchung – andernfalls liegt ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsrechte vor.
Eine freiwillige Zustimmung ist vor Beginn der MaĂźnahme mĂĽndlich einzuholen und zu dokumentieren.
Bei Weigerung darf eine Durchsuchung nur auf Grundlage einer rechtlichen Befugnis oder richterlichen Anordnung erfolgen.
1.3 DurchfĂĽhrung
Die Durchsuchung erfolgt systematisch, sorgfältig und mit besonderem Augenmerk auf die Eigensicherung.
Die Maßnahme wird idealerweise durch zwei Polizeibeamte durchgeführt, um Übersicht und Kontrolle zu gewährleisten.
Vorgehensweise:
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BegrĂĽndung und AnkĂĽndigung der MaĂźnahme gegenĂĽber der betroffenen Person.
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Sicherstellung der Eigensicherung (Abstand, Umgebung, Personen im Fahrzeug).
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Öffnung des Fahrzeugs – nur nach Zustimmung oder rechtlicher Grundlage.
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Systematische Durchsuchung des gesamten Fahrzeuges.
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Dokumentation aller Funde mit Fotos (Dienstkamera oder Einsatzkamera).
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Sicherung der Beweismittel und ĂśberfĂĽhrung in die Asservatenkammer.
1.4 Dokumentation
Die vollständige Dokumentation ist verpflichtend und erfolgt im PVT:
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Erfassung von Ort, Zeit, Fahrzeugdaten und beteiligten Personen,
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Angabe der rechtlichen Grundlage oder Zustimmung,
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Beschreibung der gefundenen Gegenstände,
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Beweisfotos ĂĽber Dienst- oder Einsatzkamera,
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Vermerk ĂĽber Verbringung der Asservate.
Alle gefundenen oder beschlagnahmten Gegenstände werden anschließend in die
Asservatenkammer der Schutzpolizei Hohenstein verbracht.
Diese befindet sich im Standort Frieslingen.
Zitatđź“‹ Hinweis:
Die Durchsuchung eines Fahrzeugs ist stets mit der gleichen Sorgfalt und Dokumentationspflicht durchzufĂĽhren wie die Durchsuchung einer Person.
Ein respektvoller, sachlicher Umgang mit der betroffenen Person ist jederzeit Pflicht.
1.5 Ziel der Ausbildung
Nach Abschluss dieser Ausbildungseinheit bist Du in der Lage, Fahrzeugdurchsuchungen rechtlich korrekt, sicher und nachvollziehbar durchzufĂĽhren.
Du kennst die Voraussetzungen, den Ablauf sowie die Anforderungen an Dokumentation und Beweissicherung ĂĽber das PVT und die Asservatenkammer.
Autor:
POR Elvis Osmanovic
Leitung Mentorenprogramm – Schutzpolizei Hohenstein