1 Verkehrskontrollen 🚦
1.1 Beschreibung
Verkehrskontrollen sind ein zentraler Bestandteil der täglichen Streifentätigkeit der Schutzpolizei Hohenstein. Sie dienen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, der Verkehrserziehung und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr.
Ziel ist ein sicheres, professionelles und rechtssicheres Vorgehen bei jeder Kontrolle – unabhängig von Anlass oder Fahrzeugart.
1.2 DurchfĂĽhrung
Verkehrskontrollen erfolgen entweder anlassbezogen (z. B. bei Verdacht auf Verkehrsverstöße, technische Mängel, auffälliges Verhalten) oder anlassunabhängig im Rahmen von Routineüberprüfungen.
Kontrollen können sowohl stationär (z. B. Kontrollstellen, Blitzaktionen) als auch mobil (während der Streifenfahrt) durchgeführt werden.
Vor Beginn jeder Kontrolle sind folgende Punkte zu beachten:
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Eigensicherung: Auswahl eines sicheren Kontrollorts mit ausreichendem Abstand zum flieĂźenden Verkehr.
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Fahrzeugpositionierung: Dienstwagen so abstellen, dass er schützt, aber nicht gefährdet.
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Blaulicht / Warnblinkanlage aktivieren.
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Funkmeldung an die Leitstelle mit Ort, Grund und Kennzeichen (wenn möglich).
1.3 Ablauf einer Verkehrskontrolle
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Annäherung und Ansprache – Ruhig, höflich, aber bestimmt.
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Begrüßung und Vorstellung – Mit Name und Dienststelle.
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Mitteilung des Kontrollgrundes – z. B. allgemeine Verkehrskontrolle oder konkreter Verdacht.
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Anforderung von Dokumenten – Führerschein, ggf. Ausweis.
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Überprüfung – Plausibilitätsprüfung, Datenabgleich, ggf. Fahndungsabfrage im PVT.
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Technische Kontrolle – Sichtprüfung auf Mängel, Zustand der Bereifung, Beleuchtung, etc.
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Abschluss – Ergebnis mitteilen, ggf. Verwarnung, Bußgeld oder Anzeige; abschließend freundliche Verabschiedung.
1.4 Besonderheiten
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Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss sind entsprechende Tests nach RĂĽcksprache mit der Leitstelle einzuleiten.
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Bei Straftaten (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung) ist sofort die Akte im PVT anzulegen.
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Bei Unfällen oder Gefahrensituationen hat Eigensicherung Vorrang vor Kontrolle.
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Körpersprache und Tonfall sind entscheidend für die Eskalationsvermeidung.
1.5 Funk- und Dokumentationspflicht
Jede Verkehrskontrolle ist kurz im Funk anzumelden und nach Abschluss im PVT zu dokumentieren, sofern sie ĂĽber eine reine Routinekontrolle hinausgeht.
Bei Ordnungswidrigkeiten ist der Vorgang mit Bußgeldnummer und Verstoß gemäß Katalog einzutragen.
1.6 Ziel der Ausbildung
Nach Abschluss dieser Ausbildungseinheit bist Du in der Lage, Verkehrskontrollen sicher, rechtssicher und professionell durchzufĂĽhren.
Du kennst die Abläufe, die rechtlichen Grundlagen, das richtige Auftreten gegenüber Verkehrsteilnehmern und die Bedeutung der Eigensicherung bei jedem Einsatz.
Autor:
POR Elvis Osmanovic
Leitung Mentorenprogramm – Schutzpolizei Hohenstein