Einträge von „Marvin18FFW“ suchen
SOP - Dokumentation des Notarztindikationskatalog
INDIKATIONSKATALOG FÜR DEN NOTARZTEINSATZ
a) Ereignisbezogene Notarztindikation
Anhalt für Verletzungen mit einhergehender vitaler Bedrohung von Bewusstsein, Atmung, Herz-Kreislauf oder mit neurologischen Störungen oder erheblicher Unfallmechanismus, z. B. bei:
Sturz aus großer Höhe ( 3 m)
- Einklemmung oder Verschüttung
- Überrolltrauma
- Hochrasanztrauma / Hochgeschwindigkeitstrauma
- Fußgänger-/ Zweiradkollision
- Ejektion oder Tod eines Insassen
- penetrierende Verletzung an Kopf, Hals, Thorax, Abdomen
- Verletzung nach Waffengebrauch
- Brand / starke Rauchentwicklung mit Hinweis auf Personenschaden
- schwere thermische Schädigung/ Explosion/ Verpuffung /Verätzung / Strahlenunfall
- Ertrinkungs-, Tauch/Dekompressions- oder Eisunfall
- Intoxikation mit einer Vitalbedrohung
- psychiatrischer Zustand mit akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, Suizid oder
Suizidversuch
- Unfälle mit mehreren…
31.10.2025 Dienstanweisung zur Nutzung akustischer Warneinrichtungen (Horn und Signale)
Dienstanweisung zur Nutzung akustischer Warneinrichtungen (Horn und Signale)
Zweck und Zielsetzung
Diese Dienstanweisung regelt die Verwendung der verschiedenen akustischen Warneinrichtungen an Dienstfahrzeugen auf und außerhalb des Klinikgeländes, um die Einhaltung des Lärmschutzes zu gewährleisten.
Ziel ist die Sicherstellung der schnellstmöglichen Reaktion bei kritischen Einsätzen und die gleichzeitige Vermeidung der übermäßigen Lärmbelastung durch eine klare Unterscheidung der zulässigen Warnmittel.
Geltungsbereich
Diese Anweisung gilt für alle Mitarbeitenden des Rettungsdienstes des Landkreis Hohenstein, die Fahrzeuge mit akustischen Warneinrichtungen im öffentlichen Straßenverkehr oder auf dem Klinikgelände führen.
Regelung zur Nutzung der akustischen Warneinrichtungen
Grundsätzliches Verbot von Presslufthorn und Sondersignalen
Die Betätigung des Presslufthorns sowie die Nutzung des herkömmlichen Sondersignals (Martinshorn) sind für alle dienstlichen Fahrten,…
20.10.2025 Dienstanweisung für Praxisanleiter
Dienstanweisung für Praxisanleiter
Zweck der Dienstanweisung
Diese Dienstanweisung legt die verbindlichen Standards für die Tätigkeit der Praxisanleiter im Rettungsdienst fest.
Ziel ist die Sicherstellung einer einheitlichen, qualitativ hochwertigen Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden, Praktikanten und neuen Mitarbeitern unter Einhaltung der gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben.
Geltungsbereich
Diese Dienstanweisung gilt für alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Rettungsdienst des Landkreis Hohenstein, einschließlich der Lehrrettungswachen, Rettungswachen und der zugehörigen Einsatzbereiche.
Verantwortlichkeiten
Praxisanleiter: Verantwortlich für Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der praktischen Ausbildung sowie für die fachliche und persönliche Begleitung der Auszubildenden.
Leitender Praxisanleiter: Überwacht die Einhaltung dieser Dienstanweisung, unterstützt organisatorisch und stellt die notwendigen Ressourcen…
20.10.2025 Dienstanweisung Parken von Einsatz- und Privatfahrzeugen auf dem Gelände des Krankenhauses
Zweck der Dienstanweisung
Diese Dienstanweisung regelt die Nutzung der Parkflächen durch Mitarbeitende des Rettungsdienstes und angrenzender Bereiche.
Ziel ist die Sicherstellung eines geordneten Parkbetriebs, die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft sowie die Entlastung der Besucherparkplätze für Patienten und Angehörige.
Geltungsbereich
Diese Anweisung gilt für alle Mitarbeitenden des Rettungsdienstes des Landkreis Hohenstein, einschließlich Praktikanten, Auszubildenden, Fremdpersonal sowie Mitarbeiter des Fahrdienstes, die ihren Dienst auf dem Gelände des Helios Klinikum Hohenstein antreten oder dort stationiert sind.
Allgemeine Regelung
Dienstfahrzeuge sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen dienstlichen Stellflächen im abgesperrten Bereich des Krankenhausgeländes abzustellen.
Privatfahrzeuge von Mitarbeitenden dürfen nicht auf den Besucherparkplätzen oder in Bereichen abgestellt werden, die für Patienten, Besucher oder Notfallzufahrten vorgesehen…
19.10.2025 Dienstanweisung Patienten Gespräche
Dienstanweisung Nr. 1 – Gespräche zwischen Mitarbeitenden vor Patientinnen und Patienten
Um jederzeit ein professionelles und respektvolles Auftreten gegenüber unseren Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, ist folgendes zu beachten:
Sobald sich ein Patient oder eine Patientin im Krankenhaus befindet – sei es bei der Einlieferung oder während des Aufenthalts – ist zwischen Mitarbeitenden auf das „Sie“ als Anredeform zu achten. Interne oder persönliche Gespräche im Beisein von Patientinnen und Patienten sind zu vermeiden, um einen professionellen Eindruck zu wahren und das Vertrauen in unsere Arbeit zu stärken.
Diese Regelung dient der Wahrung von Respekt, Professionalität und Diskretion im Umgang mit den uns anvertrauten Personen.
Diese Dienstanweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist von allen Beschäftigten entsprechend zu beachten.
Ort, Datum: Knuffingen, 19.10.2025