An die zuständige Straßenverkehrsbehörde
Landkreis Hohenstein
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO für das Befahren von auf 5,5 t beschränkten Straßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragt die LFC Crafting & Logistik GmbH eine Sondergenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum Befahren von Straßen im Landkreis Hohenstein, die mit einer zulässigen Gesamtmasse von 5,5 Tonnen beschränkt sind.
Begründung:
Unser Unternehmen ist im Bereich Crafting, Rohstoffhandel sowie Transport- und Logistikdienstleistungen tätig. Für die Durchführung unserer betrieblichen Aufgaben setzen wir ausgewiesene Baustellen- und Einsatzfahrzeuge ein, deren Einsatz zwingend erforderlich ist, um:
Baustellen mit Materialien zu versorgen,
logistische Abläufe sicherzustellen,
sowie Kundenaufträge fristgerecht umzusetzen.
Ein Befahren bestimmter Straßen mit Gewichtsbeschränkung ist dabei unumgänglich, da alternative Zufahrtswege teilweise nicht vorhanden oder wirtschaftlich nicht zumutbar sind.
Umfang der beantragten Genehmigung:
Geltungsbereich: Straßen im Landkreis Hohenstein mit 5,5 t Beschränkung
Fahrzeuge: Firmenfahrzeuge der LFC Crafting & Logistik GmbH (Baustellen- und Transportfahrzeuge)
Zweck: Durchführung betriebsnotwendiger Transporte und Versorgungsfahrten
Zusicherung:
Wir versichern, dass:
alle Fahrten auf das notwendige Maß beschränkt werden,
die Fahrzeuge sich in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand befinden,
Straßen und Infrastruktur bestmöglich geschont werden,
sowie alle weiteren behördlichen Auflagen eingehalten werden.
Gerne reichen wir auf Anfrage eine Liste der betroffenen Fahrzeuge, Kennzeichen sowie Einsatzbereiche nach.
Wir bitten um wohlwollende Prüfung unseres Antrags und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
LFC Crafting & Logistik GmbH
– Geschäftsführung –
Chris Crazytown
Lutz von Muenchhausen