Flugfreigabe / Landefreigabe in Bergen / Gewerbe: "RadioRügen"

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit erteilt das Bürgermeisteramt Rügen eine Lande- und Flugfreigabe für das Gewerbe "RadioRügen" mit Auflage.


    Die Auflagen der Freigabe sind nachfolgend einzuhalten und können bei Verstoß verschärft werden:

    1. Landeerlaubnis ist im Stadtgebiet Bergen nur für den eigenen Helikopter-Landebereich gegeben
    2. Diese Freigaben beziehen sich auf Helikopter, welche im Einsatz des Gewerbes stehen. Privatfahrzeuge / Privatflüge sind hiervon ausgenommen
    3. Die Flugfreigabe bezieht sich nur auf die in Anlage 1 gelb markierten Gebiete und Einflugschneisen



    Anlage 1:


    Bitte um Beachtung.


    Viele Grüße

    Michael Scott

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