Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erteilt das Bürgermeisteramt Rügen eine Lande- und Flugfreigabe für das Gewerbe "RadioRügen" mit Auflage.
Die Auflagen der Freigabe sind nachfolgend einzuhalten und können bei Verstoß verschärft werden:
- Landeerlaubnis ist im Stadtgebiet Bergen nur für den eigenen Helikopter-Landebereich gegeben
- Diese Freigaben beziehen sich auf Helikopter, welche im Einsatz des Gewerbes stehen. Privatfahrzeuge / Privatflüge sind hiervon ausgenommen
- Die Flugfreigabe bezieht sich nur auf die in Anlage 1 gelb markierten Gebiete und Einflugschneisen
Bitte um Beachtung.
Viele Grüße
Michael Scott