Guten Tag
Liebes gewerbeAmt
hier mit möchte ich ein LKW beantragen für meine Firma um bei Event etc pressant zu zeigen
der LKW dient einfach als Werbung Fahrzeug
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meine Vorstellung zum LKW
der muss nicht schnell sein
sollte max. 600 platz haben für wein
mein firmen logo sollte drauf gut zu sehen zu sein
das beigefügte Foto dienst zu Orientierung
würde mich freuen von ihn zu hören
MFG
CEO R.Fischer
Anfrage für ein LKW zweck Werbung & Event
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@Pusch
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Sehr geehrter Herr Fischer,
vielen Dank für Ihr Schreiben, Ihre Ausführungen sowie die beigefügte bildliche Orientierung zu Ihrem angedachten Werbe- und Eventfahrzeug. Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass es im Bürgermeisteramt selbstverständlich nicht unbeachtet bleibt, wenn sich ein ortsansässiges beziehungsweise im Landkreis tätiges Unternehmen mit einem Anliegen an die Verwaltung wendet, das nicht nur den gewerblichen Auftritt betrifft, sondern zugleich auch das äußere Erscheinungsbild unserer Region mitprägen kann. Gerade Fahrzeuge, die nicht allein funktionalen Zwecken dienen, sondern auch eine gewisse Außenwirkung entfalten, sind in einer gewachsenen und lebendigen Gemeinschaft wie Hohenstein immer wieder Gegenstand verschiedener Überlegungen, denn sie bewegen sich gewissermaßen zwischen Wirtschaft, öffentlicher Wahrnehmung, Ortsbild und praktischer Nutzbarkeit.
Es ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch einmal erwähnenswert, dass die Frage, wie Gewerbe nach außen auftreten, im kommunalen Alltag deutlich häufiger eine Rolle spielt, als man von außen zunächst annehmen mag. Viele Bürger sehen am Ende nur das Ergebnis – also ein Fahrzeug, eine Beschilderung, einen Verkaufsstand, einen Anhänger oder eben einen Lastkraftwagen mit entsprechender Gestaltung – ohne dabei zu bedenken, dass im Hintergrund häufig eine ganze Reihe von Stellen, Gesichtspunkten und internen Abstimmungen beteiligt sind. Das betrifft nicht nur rein formale Erwägungen, sondern mitunter auch Fragen der Zweckmäßigkeit, der Einordnung in bestehende Regelwerke und der praktischen Umsetzbarkeit. Manchmal wirkt etwas auf den ersten Blick ganz einfach, und am Ende stellt sich heraus, dass mehrere Abteilungen kurz miteinander gesprochen haben müssen, damit alles seinen geordneten Gang gehen kann.
Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an eine Begebenheit, die schon einige Zeit zurückliegt, als ein örtlicher Unternehmer mit dem Wunsch antrat, einen alten Transporter in ein besonders auffälliges Präsentationsfahrzeug umzubauen. Damals ging es nicht um Wein, sondern – wenn ich mich recht entsinne – um die Vermarktung regionaler Backwaren und landwirtschaftlicher Erzeugnisse bei saisonalen Veranstaltungen. Auch dort war der Gedanke zunächst recht schlicht formuliert: Das Fahrzeug sollte nicht schnell sein müssen, aber praktisch, markant und unverwechselbar. Am Ende entwickelte sich aus diesem vermeintlich einfachen Vorhaben eine längere verwaltungsinterne Betrachtung darüber, welche Nutzung im Vordergrund steht, welche Darstellung im öffentlichen Raum angemessen erscheint und welche Stelle überhaupt federführend zuständig ist. Das Ergebnis war am Schluss durchaus positiv, doch der Weg dorthin war – wie so oft in Verwaltungsangelegenheiten – weniger geradlinig, als es von außen betrachtet schien. Gerade solche Vorgänge zeigen, dass in einer geordneten Verwaltung auch die kleinen Dinge manchmal eine gewisse Tiefe entwickeln, die man zu Beginn gar nicht erwartet hätte.
Vor diesem Hintergrund darf ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Anliegen durch das Bürgermeisteramt zur weiteren Prüfung an das zuständige Gewerbeamt Hohenstein übergeben wird. Dort wird man Ihren Antrag, Ihre Vorstellung zum Fahrzeug sowie die von Ihnen genannten Eckpunkte entsprechend prüfen und im Rahmen der dortigen Zuständigkeit bewerten. Das betrifft insbesondere die gewerbliche Einordnung, die Zweckbestimmung des Fahrzeugs sowie etwaige weitere Anforderungen, die mit einer solchen Nutzung im Zusammenhang stehen könnten. Es ist aus Sicht des Bürgermeisteramts der sachgerechte Weg, Ihr Anliegen dort in die fachliche Prüfung zu geben, damit die zuständige Stelle sich ein umfassendes Bild machen und Ihnen im Anschluss eine entsprechende Rückmeldung zukommen lassen kann.
Nun ist es in Verwaltungsangelegenheiten häufig so, dass von außen betrachtet einige Tage schnell verstreichen, während intern zunächst Zuordnungen, Sichtungen, Weiterleitungen und gegebenenfalls erste Abklärungen vorgenommen werden. Das ist nicht immer spektakulär und auch nicht immer besonders sichtbar, gehört aber nun einmal zu einem geordneten Verwaltungsverfahren dazu. In einer funktionierenden Struktur ist nicht jede Bearbeitung sofort von außen erkennbar, und nicht jede Prüfung äußert sich unmittelbar in einem Schreiben am Folgetag. Das soll keineswegs heißen, dass Ihr Anliegen an Bedeutung verliert – ganz im Gegenteil. Vielmehr bedeutet es, dass es den üblichen Weg nimmt, der sicherstellen soll, dass am Ende nicht nur irgendeine Auskunft erteilt wird, sondern eine nachvollziehbare und belastbare Rückmeldung erfolgt.
Daher bitten wir Sie zunächst um etwas Geduld. Das Gewerbeamt Hohenstein wird sich nach erfolgter Prüfung bei Ihnen entsprechend melden. Sollte wider Erwarten innerhalb der nächsten 14 Tage keine Rückmeldung erfolgen, können Sie sich selbstverständlich gerne erneut an das Bürgermeisteramt wenden und um einen Termin bitten, damit der Sachstand hier noch einmal gemeinsam aufgenommen und gegebenenfalls weiter nachgefasst werden kann. In einem solchen Fall wird man sich Ihr Anliegen selbstverständlich nochmals ansehen und prüfen, an welcher Stelle ein weiterer Impuls erforderlich ist.
Unabhängig davon möchte ich anmerken, dass unternehmerische Initiativen, die nicht nur wirtschaftlichen Zwecken dienen, sondern auch das öffentliche Leben bei Veranstaltungen, Begegnungen und lokalen Anlässen bereichern, grundsätzlich immer ein Zeichen von Engagement sind. Ob nun ein Fahrzeug am Ende vor allem Werbeträger, Blickfang oder funktionales Transportmittel mit zusätzlicher Außenwirkung ist, ergibt sich oft ohnehin erst im konkreten Betrieb. Solche Dinge wachsen mit der Zeit, und nicht selten entwickelt sich aus einer zunächst einfachen Idee etwas, das später das Bild eines Unternehmens nachhaltig prägt. Gerade im ländlich geprägten Raum sind es oft nicht die großen Worte, sondern die sichtbaren, wiedererkennbaren Dinge, die bei den Menschen im Gedächtnis bleiben.
Aus diesem Grund ist es durchaus nachvollziehbar, dass Sie Wert auf eine ansprechende und gut erkennbare Gestaltung legen. Ein Fahrzeug mit klarem Bezug zum eigenen Gewerbe kann auf Veranstaltungen, bei Fahrten durch den Landkreis oder auch im alltäglichen Betrieb eine ganz eigene Wirkung entfalten. Am Ende kommt es jedoch – und das ist in einer Verwaltung leider ebenso wahr wie unvermeidbar – darauf an, dass Form, Nutzung und Zuständigkeit sauber zusammengeführt werden. Genau aus diesem Grund erfolgt nun die Weitergabe an das Gewerbeamt, damit dort die weitere Prüfung vorgenommen werden kann.
Wir danken Ihnen für Ihr Anliegen, für die Übersendung der Unterlagen sowie für Ihr Verständnis dafür, dass auch ein vermeintlich einfaches Thema seinen geordneten verwaltungsinternen Weg nimmt. Bitte sehen Sie die Angelegenheit damit zunächst beim Gewerbeamt in Bearbeitung. Sollte binnen 14 Tagen keine Rückmeldung erfolgen, können Sie gerne nochmals um einen Termin beim Bürgermeisteramt ersuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Scott | 3picFAIL
Bürgermeister
Bürgermeisteramt Hohenstein
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Guten Tag ich bedanke mich für diesen sehr ausführlichen Beitrag und freue mich bald vom Gewerbe Amt zu hören
MFG CEO Fischer Weinfabrik
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